Das Standesamt bzw. Bürgeramt kommt erst zum Zuge, wenn Sie eine Vornamens- oder Personenstandsänderung vornehmen lassen (siehe Kap.10.1). Wenn eine Person „einfach nur“ trans ist, interessiert sich das Standesamt definitiv nicht dafür.
Das bedeutet also, dass Sie das Standesamt in den ersten Wochen und Monaten definitiv nicht brauchen.
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