Unter geschlechtsangleichenden Maßnahmen versteht man alle Maßnahmen, die es einem (trans) Menschen ermöglichen, sich körperlich und sozial in demjenigen Geschlecht passend zu fühlen, das seiner geschlechtlichen Selbstwahrnehmung entspricht.
Wir betrachten an dieser Stelle:
→ Änderung des Vornamens (Kap.10.1)
→ Änderung des Personenstandes (Änderung des Geschlechtseintrages in staatlichen Dokumenten) (Kap.10.1)
→ Pubertätsblocker (Kap.10.2)
→ geschlechtsangleichende Hormone (Kap.10.3)
→ geschlechtsangleichende körperliche Maßnahmen, wie Operationen (Kap.10.4).
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