Für den Transsexualismus erstellt der Medizinische Dienst der Spitzenverbände Bund der Krankenkassen (MDS) bundesweit Regelungen, die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich sind. Andere Kostenträger (Beamtenbeihilfestellen, privaten Krankenversicherungen) sind nicht zwingend an diese Regelungen gebunden. Unter diese Regelungen fallen also auch die geschlechtsangleichenden Operationen (GaOp).
Voraussetzungen:
Derzeit ist eine psychotherapeutische Behandlung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten Voraussetzung für GaOp. Eine Hormonbehandlung von mindestens 6 Monaten wird vor den Eingriffen dringend empfohlen.
Epilationsbehandlung:
Nach einem Urteil des Landesgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2020 (L 16 KR 462/19) müssen Kosten für Elektroepilationen nicht zwingend von den Krankenkassen übernommen werden.
Brustoperationen:
Trans Frauen erhalten einen operativen Brustaufbau mit dem Ziel, die Brust weiblicher aussehen zu lassen.
Trans Männern wird das Drüsengewebe entfernt (Mastektomie) und eine männlich erscheinende Brustkontur hergestellt.
Genitaloperationen:
Trans Männer werden die inneren (weiblichen) Geschlechtsorgane entfernt (Hysterektomie) und ein Penoid wird aus Klitoris oder aus Haut-Weichteil-Geweben aufgebaut.
Trans Frauen werden in der Regel die Hoden entfernt und aus dem Penis eine Vagina geschaffen („Penisinvaginations-Methode“ oder „Kombinierte Methode“). Es gibt aber auch Frauen, die nur die Hoden entfernen haben möchten, um das Krebsrisiko bei gleichzeitiger Östrogeneinnahme zu vermindern.
Weitere Maßnahmen:
Operationen im Bereich der Stimme sind möglich, Logopädie, eine Verkleinerung des Adamsapfel sowie weitere plastisch-chirurgische Maßnahmen.
Aufgrund des hohen Leidensdruckes, der bei jungen Menschen aufgrund der Entwicklung sekundärer Geschlechtsmerkmale in Pubertät auftreten kann, scheint es sinnvoll und geboten, medizinische Möglichkeiten auszuloten, dieses Leiden zu minimieren. In therapeutischen Kreisen wird dies häufig als Geschlechtsdysphorie bezeichnet, sie kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Ein Unterlassen einer medikamentösen Behandlung kann ihr Auftreten und insbesondere ihre Verschlimmerung begünstigen und bis zu schweren psychischen Beschwerden wie Depressionen mit Suizidalität führen. Ein Vorenthalten dieser Medikamente kann eine Form der unterlassenen Hilfeleistung darstellen.