Bei ärztlichem Personal und Krankenkassen sind Sie ebenfalls auf Kulanz angewiesen. In den meisten Arztpraxen ist es möglich, einen anderen Rufnamen und einen anderen Geschlechtseintrag vermerken zu lassen.
Manche Krankenkassen schicken Ihnen eine neue Krankenkassenkarte mit dem „neuen“ Namen und dem „neuen“ Geschlechtseintrag zu. Das geschieht aber ebenfalls auf Kulanzbasis, die Krankenkassen sind hierzu nicht verpflichtet.
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